Sekretariat des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (UNEP/ AEWA)

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Jedes Jahr ziehen Millionen von Wasservögeln in Gebiete, in denen die Nahrungssituation und Wetterbedingungen für sie günstiger sind. Einige legen nur wenige hundert Kilometer zurück, andere überqueren ganze Kontinente. Da Vögel nur selten ohne Pause zu ihren Zielen fliegen, stellen natürliche Gebiete auf ihren Flugrouten wichtige Rastplätze dar.

BirdsDurch den Einfluss des Menschen in Form von infrastruktureller Entwicklung (Städte, Industrie, Landwirtschaft) werden die natürlichen Lebensräume der Wasservögel jedoch zerstört und ihre Flugrouten beeinflusst. Hochspannungsleitungen, Windkraftanlagen und andere Aspekte der modernen Zivilisation zerschneiden die Landschaft und zerstören die Lebensräume der Zugvögel. Wenn natürliche Gebiete verloren gehen, sind die Zugvögel gezwungen, alternative Plätze zur Rast und Nahrungsaufnahme zu finden, wie zum Beispiel landwirtschaftlich genutztes Land oder künstliche Feuchtgebiete. Konflikte zwischen Menschen und Vögeln sind die unvermeidliche Folge.

Um die Lebensräume der Wasservögel auf ihren Flugrouten zu schützen, ist internationale Zusammenarbeit unerlässlich. Deshalb wurde 1995 unter der Schirmherrschaft des Abkommens zur Erhaltung der wandernden Wasservögel (AEWA) geschaffen. Durch das Abkommen werden Populationen von Wasservögeln wieder hergestellt bzw. erhalten.

Seit dem Jahr 2000 und unter der Verwaltung des Umweltprogramms der Verienten Nationen (UNEP), steuert das AEWA-Sekretariat diesen Prozess von Bonn aus. Die Mitarbeiter initiieren und koordinieren die Projekte von AEWA und überprüfen, wie die Vertragsstaaten das Abkommen umsetzen. Das Sekretariat organisiert auch die Vertragsstaatenkonferenzen der Mitgliedstaaten und sichert den Informationsaustausch mit der Öffentlichkeit.

AEWA bietet den Rahmen für langfristig nachhaltige Lösungen, bei denen die Bedürfnisse der Menschen in einer Region mit der Erhaltung der wandernden Wasservögel vereinbart werden. Dies kann beispielsweise die Schaffung von Naturreservaten und Nationalparks beinhalten. Das Abkommen schützt 255 Wasservogelarten in 119 Ländern Europas, Teilen Asiens und Kanadas, des Mittleren Ostens und Afrikas. Mit der Unterzeichnung des Abkommens erklären sich Staaten bereit, Maßnahmen zum Schutz der wandernden Vögel und ihrer Lebensräume zu ergreifen. Dies beinhaltet den Schutz von Arten und deren Lebensräumen, die Regelung menschlicher Aktivitäten, Forschung und Überwachung sowie Bildung und Information. Im Juni 2012 gehörten dem Abkommen 66 Vertragsstaaten an.

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