Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat in Deutschland Verfassungsrang. Schließlich gibt es in unserer Gesellschaft Gefährdungen, die auf Kinder und Jugendliche zum Teil problematischere Auswirkungen haben als auf Erwachsene.

Die KJM ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten bundesweiten Fernsehen sowie im Internet. Ihre Aufgabe ist es, für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sorgen und im Rahmen der regulierten Selbstregulierung die Selbstverantwortung der Anbieter zu fördern.

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