Der Bundeswahlleiter

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Der Bundeswahlleiter und sein Stellvertreter werden vom Bundesminister des Innern auf unbestimmte Zeit ernannt. Dabei hat es sich wegen der mit diesem Amt verbundenen Aufgaben und seiner technischen Möglichkeiten als vorteilhaft erwiesen, den PrÀsidenten des Statistischen Bundesamtes zum Bundeswahlleiter zu bestellen.

Hauptaufgabe des Bundeswahlleiters ist die Überwachung der ordnungsmĂ€ĂŸigen DurchfĂŒhrung der Wahl unter Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Termine. Dies beginnt mit der Vorbereitungsphase und reicht bis zur Veröffentlichung der endgĂŒltigen Wahlergebnisse. Dabei obliegen ihm wichtige Koordinierungs- und Kontrollfunktionen. Diese finden vor allem in Besprechungen mit den Landeswahlleitungen zur Abstimmung und KlĂ€rung rechtlicher und organisatorischer Fragen, aber auch in direkten Kontakten mit den Kreiswahlleitungen, insbesondere bei schwierigen Fragestellungen oder Problemen, ihren Ausdruck. Eine enge Zusammenarbeit besteht auch mit dem fĂŒr das Bundeswahlrecht zustĂ€ndigen Bundesministerium des Innern.

Georg Thiel, PrÀsident des Statistischen Bundesamtes, wurde vom Bundesminister des Innern am 1. November 2017 zum Bundeswahlleiter ernannt.

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