Der Bundeswahlleiter

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Der Bundeswahlleiter und sein Stellvertreter werden vom Bundesminister des Innern auf unbestimmte Zeit ernannt. Dabei hat es sich wegen der mit diesem Amt verbundenen Aufgaben und seiner technischen Möglichkeiten als vorteilhaft erwiesen, den Präsidenten des Statistischen Bundesamtes zum Bundeswahlleiter zu bestellen.

Hauptaufgabe des Bundeswahlleiters ist die Überwachung der ordnungsmäßigen Durchführung der Wahl unter Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Termine. Dies beginnt mit der Vorbereitungsphase und reicht bis zur Veröffentlichung der endgültigen Wahlergebnisse. Dabei obliegen ihm wichtige Koordinierungs- und Kontrollfunktionen. Diese finden vor allem in Besprechungen mit den Landeswahlleitungen zur Abstimmung und Klärung rechtlicher und organisatorischer Fragen, aber auch in direkten Kontakten mit den Kreiswahlleitungen, insbesondere bei schwierigen Fragestellungen oder Problemen, ihren Ausdruck. Eine enge Zusammenarbeit besteht auch mit dem für das Bundeswahlrecht zuständigen Bundesministerium des Innern.

Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamtes, wurde vom Bundesminister des Innern am 1. November 2017 zum Bundeswahlleiter ernannt.

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