Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin – vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach.

Sie ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Die BaFin wird von einem Direktorium geleitet und finanziert sich aus Gebühren und Umlagen der beaufsichtigten Institute und Unternehmen.

Die BaFin ist im öffentlichen Interesse tätig. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. Bankkunden, Versicherte und Anleger sollen dem Finanzsystem vertrauen können.

Eine wichtige Richtschnur für das Handeln der BaFin ist ihre Satzung. Diese enthält Regelungen über Aufbau und Organisation sowie Rechte und Pflichten der BaFin. Außerdem werden hier die Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsorgans der Aufsichtsbehörde, ihres Verwaltungsrates, sowie Einzelheiten zum Haushaltsplan geregelt. Daneben richtet die BaFin ihr Aufsichthandeln auch an dem Leitbild aus, das sie sich kurz nach ihrer Gründung gegeben hat. Die Aufsicht soll danach auf nationaler wie auf internationaler Ebene Risiken für das deutsche Finanzsystem begrenzen und dafür sorgen, dass der Finanzplatz Deutschland funktionsfähig und integer bleibt.


Quelle: bafin.de

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