Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Gesundheitliche Aufklärung liegt im Interesse staatlicher Gesundheitspolitik. Sie wird in Deutschland als eine übergreifende Daueraufgabe von allen staatlichen Ebenen unter Einbindung der Betroffenen durchgeführt. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nimmt diese Aufgabe auf Bundesebene als Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wahr. Gemäß dem Errichtungserlass vom 20.7.1967 hat die BZgA insbesondere die Aufgabe:
- Erarbeitung von Grundsätzen und Richtlinien für Inhalte und Methoden der praktischen Gesundheitserziehung,
- Ausbildung und Fortbildung der auf dem Gebiet der Gesundheitserziehung und -aufklärung tätigen Personen,
- Koordinierung und Verstärkung der gesundheitlichen Aufklärung und Gesundheitserziehung im Bundesgebiet,
- Zusammenarbeit mit dem Ausland.
Aufklärungsschwerpunkte der BZgA
Bei der Erfüllung unseres Auftrags orientieren wir uns an den zur jeweiligen Zeit vorhandenen dringlichen Gesundheitsproblemen mit Präventionsrelevanz und den sich weiterentwickelnden Theorien und Methoden der gesundheitlichen Aufklärung.
Unsere derzeitigen Hauptarbeitsrichtungen sind:
1) Wir leisten Beiträge zur Entwicklung und Umsetzung nationaler Aktionspläne und Programme
- zur Prävention von Infektionskrankheiten, insbesondere HIV/Aids und andere sexuell übertragbaren Krankheiten,
- zur Suchtprävention (Schwerpunkte Tabak- und Alkoholprävention),
- zur Förderung der Kinder- und Jugendgesundheit (Gesunde Entwicklung; Ernährung, Bewegung, psychische Gesundheit).
2) Wir erfüllen gesetzliche Aufgaben
- Sexualaufklärung und Familienplanung (Grundlage: Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchkG)),
- Aufklärung zum Thema Organ- und Gewebespende (Grundlage: Transplantationsgesetz § 2),
- Aufklärung über die Blut- und Plasmaspende (Grundlage: Transfusionsgesetz § 3 Abs. 4).
3) Wir nehmen nationale Gemeinschaftsaufgaben mit bevölkerungsweiter Wirkung wahr, die zur Umsetzung der Aufklärungsschwerpunkte notwendig sind
- Evaluation und Qualitätssicherung
- Koordination und Kooperation
Zielsetzung: Gesundheitsvorsorge und Gesundheitserhaltung
Gesundheitsvorsorge und Gesundheitserhaltung sind die beiden obersten Ziele unserer Arbeit. Durch unsere Maßnahmen und Programme leisten wir einen Beitrag dazu, in unseren inhaltlichen Aufklärungsschwerpunkten Neuerkrankungshäufigkeiten zu senken (Primäre Prävention) und Krankheitsfrüherkennung zu steigern (Sekundäre Prävention) sowie allgemein die Gesundheitspotenziale zu stärken (Gesundheitsförderung). Dazu werden Wissen, Einstellungen und Fähigkeiten der Menschen gestärkt, sich gesund zu verhalten, Risiken zu erkennen und zu vermeiden und so für die eigene und die Gesundheit anderer Verantwortung zu übernehmen.
Effektive und effiziente Prävention und Gesundheitsförderung
Um die oben genannten Ziele zu erreichen, bedarf es kontinuierlicher und langfristig angelegter Maßnahmen, die auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse mit fachlicher Kompetenz zielorientiert geplant und umgesetzt werden.
Mit Blick auf Effektivität und Effizienz kommt den Bereichen Marktbeobachtung, Qualitätssicherung und Strategieentwicklung eine besondere Bedeutung zu. Darüber hinaus müssen klare Prioritäten gesetzt und die Zielgruppen und Themenfelder präzise definiert werden. Ziel ist es, mit den eingesetzten Mitteln einen möglichst hohen Gesundheitsnutzen zu erreichen.
In 2008 hat der Wissenschaftsrat im Auftrag der Bundesregierung die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung als eine Bundeseinrichtung mit FuE- Aufgaben evaluiert. Das Gutachten (Download als PDF) bezeichnet die BZgA als eine starke, in der gesundheitlichen Aufklärung erfolgreich tätige Einrichtung, die mit ihren wissenschaftlich fundierten Kampagnen wesentlich zur gesundheitlichen Prävention in Deutschland beiträgt.
Quelle: bzga.de
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