Deutscher Presserat

Basis des Presserats ist ein eingetragener Verein. Diesem gehören zwei Verleger- und zwei Journalistenorganisationen an:

  • Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
  • Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
  • Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di
  • Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)

Diese vier Organisationen entsenden jeweils zwei Mitglieder in den sogenannten Trägerverein. Das Gremium beschäftigt sich mit finanziellen, personellen und organisatorischen Grundlagen des Presserats.

Über inhaltliche ethische Fragen, wie neue Richtlinien für den Kodex oder öffentliche Stellungnahmen, diskutiert das Plenum, die Vollversammlung des Presserats. Dieses 28-köpfige Gremium trifft sich zwei Mal im Jahr. Die Vertreter werden von den vier Trägerorganisationen gewählt und sind ehrenamtlich tätig.

Beschwerden über Veröffentlichungen behandeln die drei Beschwerdeausschüsse des Presserats. Sie tagen viermal im Jahr und bewerten die Beschwerden auf Basis des Pressekodex. Die Ausschüsse werden vom Plenum gewählt und sind jeweils zur Hälfte mit Verlagsvertretern und Journalisten besetzt.

Die Geschäftsstelle organisiert die Arbeit des Presserats und seiner Ausschüsse. Gleichzeitig ist sie Ansprechpartner für Leser, Journalisten und Verleger. Finanziert wird die Arbeit des Presserats aus zwei Quellen: Zum einen entrichten die Trägerverbände Beiträge. Zum anderen gewährt der Bund seit 1976 jährlich einen zweckgebundenen Zuschuss für die Arbeit des Beschwerdeausschusses. Grundlage hierfür ist ein eigenes Gesetz.

Der Presserat hat sich im Laufe seines Bestehens mit zahlreichen Beschwerden, Anfragen, Gesetzesvorhaben und Ereignissen befasst, die im Hinblick auf die Pressefreiheit und das Ansehen von grundsätzlicher Bedeutung sind. In öffentlichen Stellungnahmen hat der Presserat seine Auffassung mitgeteilt.

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