Deutsches Institut für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde im März 2001 auf Empfehlung des Deutschen Bundestages gegründet. Es soll als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte durch Deutschland im In- und Ausland beitragen.

Seine Aufgaben sind insbesondere:

  • Information und Dokumentation
  • Forschung zur Qualifizierung der Menschenrechtsarbeit
  • Beratung von Politik und Gesellschaft
  • menschenrechtsbezogene Bildungsarbeit, wie z. B. das Erarbeiten von Lehrprogrammen für Berufsgruppen, Behörden und Schulen oder die Weiterbildung von Fachkräften der Entwicklungszusammenarbeit, Polizei und Militär
  • internationale Zusammenarbeit mit anderen nationalen Menschenrechtsinstitutionen und Menschenrechtseinrichtungen der Europäischen Union, des Europarats, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und der Vereinten Nationen
  • Förderung von Dialog und Zusammenarbeit über Menschenrechtsfragen in Deutschland.

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