Europäische Gerichtshof (EuGH)

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das oberste Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg. Nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV gewährleistet er, dass „die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge“  in allen EU-Mitgliedsländern auf die gleiche Weise angewendet wird und sorgt dafür, dass Länder und EU-Institutionen das EU-Recht einhalten. Die Aufgaben des EuGH sind in Art. 19 EU-Vertrag, den Art. 251 bis 281 AEU-Vertrag sowie der Satzung des Gerichtshofes der Europäischen Union festgeschrieben. Zu seinen Aufgaben gehört die Auslegung des Rechts (Vorabentscheidungsverfahren), die Durchsetzung des Rechts (Vertragsverletzungsverfahren), Annullierung von EU-Rechtsakten (Nichtskeitsklagen), Gewährleistung des Eingreifens der EU (Untätigkeitsklagen) und Strafmaßnahmen gegen EU-Institutionen (Maßnahmen bei Schäden). Weiterhin sind beim EuGH selbst direkte Klagen nur in bestimmten Fällen möglich und deren Zuständigkeit ist abhängig vom Rechtsmittel und der jeweiligen Instanz des Gerichts. Zusammen mit dem Gericht der Europäischen Union bildet er das Gerichtssystem der Europäischen Union, das im politischen System der Europäischen Union somit die Rolle der Judikative einnimmt.

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