Europäischer Rechnungshof

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Der Europäische Rechnungshof (EuRH) wurde als Organ der Europäischen Union am 22. Juli 1975 durch den Zweiten Finanzvertrag („Vertrag zur Änderung bestimmter Finanzvorschriften“) gebildet. 1977 nahm das Kontrollorgan der EU-Finanzen seine Arbeit mit Sitz in Luxemburg auf. Die wichtigsten Aufgaben sind insbesondere die Erstellung eines jährlichen Haushaltsberichts über die Ausgaben der EU-Organe und deren ständige Prüfung. Eine weitere Aufgabe ist die Berichterstattung über mutmaßlichen Betrug oder Korruption an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung. Deshalb haben Mitarbeitende des EU-Rechnungshofs Einsicht in notwendige Unterlagen von anderen EU-Organen, Mitgliedstaaten sowie von Ländern, die EU-Hilfen erhalten. Das Organ kann jedoch keine rechtlichen Schritte einleiten, sondern es informiert die dafür zuständigen Organe.

Für die Zusammensetzung des Rechnungshofs schlägt jeder Mitgliedstaat ein:e Kandidat:in vor. Diese werden durch den Haushaltskontrollausschuss geprüft und auf die Empfehlung des Parlaments in letzter Instanz vom Europäischen Rat für sechs Jahre ernannt. Geleitet wird der Rechnungshof durch eine:n Präsident:in, der/die alle drei Jahre mit Option auf Wiederwahl gewählt wird – seit 2016 Klaus-Heiner Lehne.

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