Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)

Contact Listing Owner

Contact the Listing Owner

To inquire about this listing, complete the form below to send a message to the listing owner.

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wurde 1975 durch die MinisterpräsidentInnen der Länder errichtet.

Die KEF stellt den Finanzbedarf von ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE fest. Dafür legen die Rundfunkanstalten mittelfristige Finanzbedarfsplanungen für eine vierjährige Periode vor. Diese prüft die Kommission anhand der Maßstäbe Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Zudem blickt sie in ihrer Bewertung auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die Entwicklung der öffentlichen Haushalte. Auf Basis dessen empfiehlt die Kommission den Ländern gegebenenfalls Anpassungen des Rundfunkbeitrags.

Wie im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag der Länder festgeschrieben, ist der Beitragsvorschlag der KEF Grundlage für die Entscheidung der Länder und im Wesentlichen bindend. Ausnahmen kann es geben, wenn die Beitragshöhe den freien Zugang zu Informationen erschweren könnte oder die Belastung der RundfunkteilnehmerInnen nicht mehr angemessen erscheint. In diesem Fall müssen Gründe und Belege angegeben werden.

Die KEF hat 16 MitgliederInnen mit verschiedenen fachlichen Qualifikationen, die von den MinisterpräsidentInnen der Länder für fünf Jahre berufen werden. Es gibt fünf ständige Arbeitsgruppen, bei Bedarf können Sonderarbeitsgruppen gebildet werden. Vorsitzender der Kommission ist Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, der durch das Land Bayern als Sachverständiger berufen wurde.

Add Your Review

You can't review your own listing.

© 2024 politdir.de. WordPress Directory Theme powered by WordPress.