Ministerpräsidentenkonferenz
Die Ministerpräsidentenkonferenz wurde auf Initiative der Ministerpräsidenten als “Gremium der Selbstkoordination” der Länder ins Leben gerufen. Ziel ihrer Beratungen ist die Abstimmung gemeinsamer Positionen der Länder untereinander bzw. gegenüber dem Bund in wichtigen politischen Fragen außerhalb des normalen Gesetzgebungsverfahrens. Anders als der Bundesrat ist sie kein Verfassungsorgan. Sie findet ihre Grundlage im Bundesstaatsprinzip des Grundgesetzes, nach dem sowohl der Gesamtstaat Bundesrepublik als auch die Länder eigene Staatsqualität haben. Daraus folgt das Recht jedes einzelnen Landes, die ihm überantworteten Kompetenzfelder eigenverantwortlich zu gestalten und dabei mit anderen Ländern zusammenzuarbeiten. Das impliziert auch die Möglichkeit, die dazu notwendigen Instrumente und Institutionen wie die Ministerpräsidentenkonferenz oder Fachministerkonferenzen einzurichten. In der MPK hat jedes Land eine Stimme, während im Bundesrat die Stimmen der Länder entsprechend ihrer Einwohnerzahl unterschiedlich gewichtet werden (zwischen drei und sechs Stimmen).
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