Sekretariat des Abkommens zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee, dem Nordatlantik und der Irischen See (UNEP/ ASCOBANS)

ascobans

In den europäischen Meeren leben zahlreiche Kleinwalarten. Dazu gehören Delphine, Schwertwale und Schweinswale. Der Schweinswal ist der in diesem Gebiet am häufigsten vorkommende Kleinwal. Er ist die einzige in der Ostsee heimische Art, wo der einst zahlreiche Bestand auf wenige hundert Tiere geschrumpft ist.

Obwohl die Kleinwale im ASCOBANS-Gebiet nicht bejagt werden, sind sie doch vielfältigen, durch Menschen verursachten, Gefahren ausgesetzt. Dazu zählen der Verlust ihres Lebensraumes, Meeresverschmutzung, Lärmbelästigungen durch verschiedene Quellen und ganz besonders der unbeabsichtigte Fang in Fischernetzen, der sogenannte Beifang. Jedes Jahr verfangen sich allein in der Nordsee Tausende von Tieren in Fischnetzen.

Da viele Kleinwale zu den wandernden Tierarten gehören, kann man den Gefahren, denen sie ausgesetzt sind, nur durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit begegnen. Aus diesem Grund wurde 1991 unter der Schirmherrschaft von CMS das Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee (ASCOBANS) geschlossen. Im September 2011 waren die folgenden zehn Arealstaaten Mitglieder des Abkommens: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Litauen, die Niederlande, Polen, Schweden und das Vereinigte Königreich. Weitere Arealstaaten werden ermutigt, ebenfalls beizutreten. Im Februar 2008 trat eine Ausweitung der Reichweite des Abkommens auf die Gewässer Irlands, Portugals und Spaniens in Kraft. Entsprechend wurde der Name des Abkommens wie in der Überschrift gezeigt abgeändert.

Die Vertragsstaaten von ASCOBANS teilen die Besorgnis darüber, dass die beständig hohen Beifangraten, der Verlust an Lebensraum sowie andere vom Menschen verursachte Gefahren die Existenz der in der Nord- und Ostsee lebenden Kleinwale bedrohen könnten. Das Abkommen fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, aber auch mit Arealstaaten, die dem Abkommen noch nicht beigetreten sind, einschlägigen internationalen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und anderen regionalen Interessenvertretern. Ziel ist es, eine günstige Erhaltungssituation im Vertragsgebiet zu erreichen beziehungsweise zu erhalten.

Seit Januar 2007 trägt das Sekretariat der Mutterkonvention ASCOBANS, CMS (Sekretariat des Überienkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten) die Sekretariatsfunktion für das Abklommen. Das gemeinsame Sekretariat, verwaltet vom UN-Umweltprogramm (UNEP), hat seinen Sitz in Bonn. Es erledigt die erforderlichen Verwaltungsaufgaben, sammelt und verbreitet Informationen in Bezug auf die Umsetzung des Abkommens, bereitet die Sitzungen der beschlussfassenden und beratenden Gremien des Abkommens vor und organisiert diese. Außerdem führt das Sekretariat Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Bewusstseins durch, um auf die Gefahren aufmerksam zu machen, denen Kleinwale ausgesetzt sind.

Add Your Review

You can't review your own listing.

© 2024 politdir.de. WordPress Directory Theme powered by WordPress.