Sekretariat des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (UNEP/ CMS)

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Die Wanderung von Tieren über nationale Grenzen hinweg ist ein weltweites Phänomen. Darunter versteht man die zeitlich koordinierten Wanderungen von Tieren von einem Gebiet in ein anderes, meist zyklisch und vorhersehbar. Zu den wandernden Tierarten zählen Antilopen, Elefanten, Gorillas und Vögel sowie Wale und Schildkröten. Aber auch Fledermäuse und Insekten wie beispielsweise der Monarchfalter können weite Strecken zurücklegen.

Im Laufe ihres Lebens sind wandernde Tierarten auf verschiedene Lebensräume angewiesen und spielen dabei eine wichtige Rolle für das Ökosystem, in dem sie leben: So bestäuben sie Pflanzen und tragen Samen weiter. Sie sind Beute für andere Tiere oder tragen als Räuber zum natürlichen Gleichgewicht bei. In den Gebieten, die sie durchwandern, stellen sie auch einen Teil der Lebensgrundlage lokaler Gemeinschaften dar, beispielsweise für Jäger und Fischer. Außerdem üben wandernde Tierarten mittlerweile große Anziehungskraft im Ökotourismus aus und haben in zahlreichen Gesellschaften eine große kulturelle Bedeutung.

Allerdings werden wandernde Tierarten durch menschliche Aktivitäten bedroht, zum Beispiel durch den Klimawandel, nicht nachhaltige Jagd- und Fischereipraktiken sowie die Zerstörung ihres Lebensraumes. Das 1979 geschlossene Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (CMS) hat sich zum Ziel gesetzt, diesen Gefahren entgegenzuwirken. Jedes einzelne Land der Welt bietet wandernden Tierarten Lebensraum, Futter- oder Brutplätze. 117 Länder waren am 1. Juni 2012 bereits Vertragsstaaten des Übereinkommens und mehr als 30 weitere Staaten haben unter dem Dach des Übereinkommens spezielle Regionalabkommen unterzeichnet, um wandernde Tierarten und deren Lebensräume zu erhalten. Das Übereinkommen fördert zudem wirtschaftliche Aktivitäten, die die nachhaltige Nutzung von wandernden Tierarten berücksichtigen, darunter Ökotourismus.
Das CMS-Sekretariat unterstützt die Arbeit des Übereinkommens. Es wurde im Jahr 1984 in Bonn eingerichtet und hat heute 21 Mitarbeiter. Das Sekretariat entwickelt und fördert Abkommen, organisiert Konferenzen, unterstützt und betreut Forschungs- und Schutzprojekte und arbeitet mit Regierungen und anderen Organisationen zusammen. Es wird vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) verwaltet. Das Sekretariat des Abkommens zur Erhaltung der Kleinwale in Nord- und Ostsee, dem Nordatlantik und der Irischen See (ASCOBANS)ist Teil des CMS-Sekretariats. Gemeinsam mit dem CMS-Sekretariat sind die Sekretariate zweier weiterer multilateraler Umweltabkommen in Bonn unter derselben UNEP-Verwaltung angesiedelt.

Dabei handelt es sich um das Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA) und das Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen (EUROBATS).

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