Ältestenrat des Deutschen Bundestags

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Der Ältestenrat des Bundestags, als Gremium gegründet in der Weimarer Republik im Jahr 1922, ist für die Arbeitsfähigkeit des Bundestags zuständig. Ein Mindestalter gibt es nicht. Der Rat bestimmt die Ausschüsse, die Tagesordnung, entscheidet mit über den Haushalt des Bundestags und schlichtet Streit zwischen Fraktionen. Der derzeit 29-köpfige Rat besteht aus dem Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble, seinen Stellvertretern und dreiundzwanzig von ihren Fraktionen einberufene MdBs. Der der AfD zustehende Vizepräsidenten-Posten ist unbesetzt, da bisher kein/e der AfD-KandidatInnen von den anderen Fraktionen gewählt wurde.

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