Wehrbeauftragte
- +49 (0)30 227 38 100
- https://www.bundestag.de/
Die Wehrbeauftragte wird als Hilfsorgan des Deutschen Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle berufen (Artikel 45b des Grundgesetzes). Als “Anwältin der Soldat:innen” wacht sie über die Einhaltung der Grundrechte der Streitkräfte. Jede:r Soldat:in hat die Möglichkeit, sich direkt an die Wehrbeauftragte zu wenden. Einmal jährlich legt sie dem Deutschen Bundestag einen Bericht über den inneren Zustand der Bundeswehr vor. Seit Mai 2020 hat Dr. Eva Högl das Amt der Wehrbeauftragten inne.
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